Wozu?
Eine Risikolebensversicherung ist zur Hinterbliebenenversorgung sehr wichtig.
Verstirbt der Versicherte, wird die Versicherungssumme fällig.
Berufstätige - aber genau so Hausfrauen/-männer, Auszubildende, Studenten und
Schüler - sollten eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Die
Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren
Beruf durch Krankheit oder Unfall "auf Dauer" nicht mehr ausüben können.
Wie hoch?
Familien mit kleinen Kindern sollten sich durch eine Risikolebensversicherung
mit mindestens 200.000 Euro absichern. Legen Sie das Geld an, kann eine
monatliche Rente von ca. 1.000 Euro erzielt werden. Sie sollten dabei Kapitalverzehr
und Inflation berücksichtigen.
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung denken Sie daran, dass
Sie "im Falle des Falles" eine Rente in Höhe Ihres Netto-Einkommens benötigen.
Leistungen aus der Sozialversicherung oder andere Ansprüche bei
Berufsunfähigkeit (z. B. an Ihren Arbeitgeber) können Sie abziehen.
Ihren Bedarf können Sie mithilfe unserer Ermittlungstabelle zur
Risikolebensversicherung sowie zur Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
berechnen.
Wie lange?
Sie sollten sich bis zu Ihrem individuellen Renteneintritt versichern.
Die Vertragslaufzeit kann maximal bis zum 65. Lebensjahr vereinbart werden.
Bedingungen zur Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Comfort-BUZ oder Comfort-BUZ Plus?
Die wesentlichen Unterschiede des Tarifs Comfort-BUZ Plus zum Tarif Comfort BUZ sind:
- Vollständiger Verzicht auf die abstrakte Verweisung:
Werden Sie berufsunfähig, dürfen Sie nicht auf einen anderen Beruf verwiesen
werden. Bei dem Tarif Comfort-BUZ ist eine Verweisung möglich, wenn der
Verweisungsberuf aufgrund der Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung
(insbesondere Gehalt) mit dem bisherigen vergleichbar ist.
- Prognosezeitraum sechs Monate (statt drei Jahre):
Ein Mediziner muss bestätigen, dass Sie voraussichtlich sechs Monate
berufsunfähig sind. Bei dem Tarif Comfort-BUZ beträgt der Zeitraum drei Jahre.
- Rückwirkende Leistung:
Kann ein Mediziner keine Prognose über den Zeitraum der Berufsunfähigkeit abgeben,
sind Sie aber sechs Monate ununterbrochen berufsunfähig, wird die Rente
rückwirkend ab dem 1. Monat gezahlt. Bei dem Tarif Comfort-BUZ erhalten Sie die
Rente erst ab dem 7. Monat.
Der Tarif Comfort-BUZ Plus ist nur für bestimmte Berufe vorgesehen.
Normaltarif oder BdV-Sondertarif?
Beim Normaltarif (KT1 BR) ist über die Laufzeit ein gleich bleibender Beitrag
zu entrichten. Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit läuft die
Risikolebensversicherung beitragsfrei weiter. Werden Sie durch einen Unfall
berufsunfähig, erhalten Sie zusätzlich zur Berufsunfähigkeitsrente einen Betrag
von zwölf Monatsrenten (Soforthilfe). Bei dem BdV-Sondertarif (KT2 KR) sind
variable Beiträge zu zahlen.
Sie sind am Anfang sehr niedrig und steigen meist an, weil jedes Jahr
ein Ihrem Alter entsprechender Beitrag berechnet wird. Werden Sie zum ersten
berufsunfähig, erhalten Sie statt der Beitragsbefreiung neben der
monatlichen Rente eine zusätzliche Leistung in Höhe einer
Jahres-Berufsunfähigkeitsrente (Soforthilfe). Wenn Sie durch einen Unfall
berufsunfähig werden, erhöht sich die Leistung auf 24 Monatsrenten.
Dynamik?
Um die Inflation auszugleichen, ist der Einschluss einer Dynamik sinnvoll.
Die Versicherungssumme zur Risikolebensversicherung steigt jährlich um 3 % an.
Weil die Versicherungssumme zur Risikolebensversicherung in einem
prozentualen Verhältnis zur Berufsunfähigkeitsrente steht, erhöht sich auch
diese Versicherungsleistung.
Partnertarif?
Die Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kann
auch als Partnertarif abgeschlossen werden. Es sind zwei Personen
versichert. Die Todesfallsumme wird aber nur einmal fällig (wenn eine der
versicherten Personen verstirbt). Bei der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
besteht ausschließlich für die erste versicherte Person Versicherungsschutz.
Beachten Sie aber, dass sich Nachteile bei der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer
ergeben könnten (Achtung: Betroffen sind vor allem nichteheliche Lebensgemeinschaften).
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Informationsbroschüre.
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