Risikolebensversicherung
mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung



Information:


Wozu?

Eine Risikolebensversicherung ist zur Hinterbliebenenversorgung sehr wichtig. Verstirbt der Versicherte, wird die Versicherungssumme fällig. Berufstätige - aber genau so Hausfrauen/-männer, Auszubildende, Studenten und Schüler - sollten eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren Beruf durch Krankheit oder Unfall "auf Dauer" nicht mehr ausüben können.

Wie hoch?

Familien mit kleinen Kindern sollten sich durch eine Risikolebensversicherung mit mindestens 200.000 Euro absichern. Legen Sie das Geld an, kann eine monatliche Rente von ca. 1.000 Euro erzielt werden. Sie sollten dabei Kapitalverzehr und Inflation berücksichtigen.

Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung denken Sie daran, dass Sie "im Falle des Falles" eine Rente in Höhe Ihres Netto-Einkommens benötigen. Leistungen aus der Sozialversicherung oder andere Ansprüche bei Berufsunfähigkeit (z. B. an Ihren Arbeitgeber) können Sie abziehen. Ihren Bedarf können Sie mithilfe unserer Ermittlungstabelle zur Risikolebensversicherung sowie zur Berufsunfähigkeitszusatzversicherung berechnen.

Wie lange?

Sie sollten sich bis zu Ihrem individuellen Renteneintritt versichern. Die Vertragslaufzeit kann maximal bis zum 65. Lebensjahr vereinbart werden.

Bedingungen zur Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Comfort-BUZ oder Comfort-BUZ Plus?

Die wesentlichen Unterschiede des Tarifs Comfort-BUZ Plus zum Tarif Comfort BUZ sind:

- Vollständiger Verzicht auf die abstrakte Verweisung:
Werden Sie berufsunfähig, dürfen Sie nicht auf einen anderen Beruf verwiesen werden. Bei dem Tarif Comfort-BUZ ist eine Verweisung möglich, wenn der Verweisungsberuf aufgrund der Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung (insbesondere Gehalt) mit dem bisherigen vergleichbar ist.
- Prognosezeitraum sechs Monate (statt drei Jahre):
Ein Mediziner muss bestätigen, dass Sie voraussichtlich sechs Monate berufsunfähig sind. Bei dem Tarif Comfort-BUZ beträgt der Zeitraum drei Jahre.
- Rückwirkende Leistung:
Kann ein Mediziner keine Prognose über den Zeitraum der Berufsunfähigkeit abgeben, sind Sie aber sechs Monate ununterbrochen berufsunfähig, wird die Rente rückwirkend ab dem 1. Monat gezahlt. Bei dem Tarif Comfort-BUZ erhalten Sie die Rente erst ab dem 7. Monat.

Der Tarif Comfort-BUZ Plus ist nur für bestimmte Berufe vorgesehen.

Normaltarif oder BdV-Sondertarif?

Beim Normaltarif (KT1 BR) ist über die Laufzeit ein gleich bleibender Beitrag zu entrichten. Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit läuft die Risikolebensversicherung beitragsfrei weiter. Werden Sie durch einen Unfall berufsunfähig, erhalten Sie zusätzlich zur Berufsunfähigkeitsrente einen Betrag von zwölf Monatsrenten (Soforthilfe). Bei dem BdV-Sondertarif (KT2 KR) sind variable Beiträge zu zahlen. Sie sind am Anfang sehr niedrig und steigen meist an, weil jedes Jahr ein Ihrem Alter entsprechender Beitrag berechnet wird. Werden Sie zum ersten berufsunfähig, erhalten Sie – statt der Beitragsbefreiung – neben der monatlichen Rente eine zusätzliche Leistung in Höhe einer Jahres-Berufsunfähigkeitsrente (Soforthilfe). Wenn Sie durch einen Unfall berufsunfähig werden, erhöht sich die Leistung auf 24 Monatsrenten.

Dynamik?

Um die Inflation auszugleichen, ist der Einschluss einer Dynamik sinnvoll. Die Versicherungssumme zur Risikolebensversicherung steigt jährlich um 3 % an. Weil die Versicherungssumme zur Risikolebensversicherung in einem prozentualen Verhältnis zur Berufsunfähigkeitsrente steht, erhöht sich auch diese Versicherungsleistung.

Partnertarif?

Die Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kann auch als Partnertarif abgeschlossen werden. Es sind zwei Personen versichert. Die Todesfallsumme wird aber nur einmal fällig (wenn eine der versicherten Personen verstirbt). Bei der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung besteht ausschließlich für die erste versicherte Person Versicherungsschutz. Beachten Sie aber, dass sich Nachteile bei der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer ergeben könnten (Achtung: Betroffen sind vor allem nichteheliche Lebensgemeinschaften).

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Informationsbroschüre.


Zur Prämienrechnung


 

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