Wozu?
Die Restschuldversicherung ist eine spezielle Form der
Risikolebensversicherung. Die Versicherungssumme fällt während der
Vertragslaufzeit und ist bei Ablauf auf Null gesunken. Dadurch eignet sie sich
besonders zur Absicherung eines Kredites. Verstirbt der Versicherte, wird die
Versicherungssumme fällig.
Wie hoch?
Sie sollten die Versicherungssumme mindestens in Höhe Ihres Kredites wählen.
Wie lange?
Die Laufzeit sollte mit der Ihres Kredites identisch sein.
Tilgungsplan oder Senkung um gleich bleibenden Betrag?
Bei der Restschuldversicherung nach Tilgungsplan (T4) erfolgt eine an Ihren
Kredit angepasste Reduzierung der Versicherungssumme. Diese richtet sich also
nach Ihrer Restschuld.
Die Versicherungssumme kann auch um einen gleich bleibenden Betrag gesenkt
werden (KT3). Dieser ergibt sich, wenn die Versicherungssumme zu Vertragsbeginn
durch die Jahre der Vertragsdauer geteilt wird (z. B. 100.000 Euro
Versicherungssumme : 25 Jahre Laufzeit = 4.000 Euro abzuziehender Betrag).
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Informationsbroschüre.
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